Als Erhaltungsziel wird im Inventar die Bewahrung des aktuellen Zustandes vermerkt (vgl. kläg. Bel. 5). Im Februar 2001 haben die Beschwerdegegner beim Gemeinderat X ein Vorprojekt für die Überbauung ihres Grundstückes mit einem sechsgeschossigen Geschäfts- und Wohngebäude eingereicht (vgl. Vorprojekt 1:200 der E AG vom 2. November 2000 [kläg. Bel. 37]). Sie ersuchten um grundsätzliche Genehmigung und um Feststellung, dass mit der Realisierung dieses Vorprojektes das bisherige Gebäude Hotel A abgerissen werde und damit aus dem Ortsbildinventar entfalle (vgl. kläg.