Mit Schreiben vom 20. August 1998 informierte der Gemeinderat X die Beschwerdegegner über die Aufnahme des Hotel A in die Kategorie 2 des Ortsbildinventars und die sich daraus ergebenden Konsequenzen. Er teilte insbesondere mit, dass bei baulichen Veränderungen neben den üblichen Baubewilligungsverfahren, je nach Objekt und Schutzkategorie, weitere Abklärungen durch Fachpersonen nötig sein können. Eine eigentliche Unterschutzstellung sei bewusst nicht vorgenommen worden, weil die aufgenommenen Liegenschaften in der Vergangenheit mit Umsicht gepflegt worden seien. Als Erhaltungsziel wird im Inventar die Bewahrung des aktuellen Zustandes vermerkt (vgl. kläg.