Da aufgrund der neueren Verhandlungen der Beschwerdegegner mit dem Amt für Denkmalpflege mit einem im Vergleich mit Variante D grösseren Neubauvolumen gerechnet werden kann, dürfte die Bruttorendite zusätzlich ansteigen. Auch diese Berechnung zeigt mithin auf, dass eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung, namentlich auch unter Berücksichtigung des gegenwärtig tiefen Hypothekarzinsniveaus und ausgehend vom maximalen Verkehrswert, durchaus realisierbar ist (vgl. auch: Keiser, Unterschutzstellung im Spannungsfeld von baulicher Verdichtung und Entschädigungsforderungen, in: PBG aktuell, 1999 (2), S. 20 f., mit einem Hinweis auf einen Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts, das für eine