Offensichtlich soll sogar eine räumliche Unterteilung der "bel étage" (1. Obergeschoss) mit der Unterschutzstellung vereinbar sein. Das Bauvolumen der gemäss diesen Unterlagen geplanten frei stehenden Erweiterungsbauten ist mit insgesamt rund 4'580 m3 sogar noch erheblich grösser als das gemäss den vorinstanzlichen Berechnungen (Variante D) mögliche Erweiterungsvolumen (3'600 m3). Im Vergleich dazu dürfte denn auch die Rentabilität der neuen Projektvariante, trotz einer zwischenzeitlich gegen Entschädigung erfolgten Landabtretung im Umfang von 46 m2 an den Staat Luzern, letztlich höher ausfallen.