Eine Volumenerweiterung um rund 50 % liegt nach Massgabe der vorinstanzlichen Berechnungen im Bereich des Möglichen (vgl. Variante D). Diese Einschätzung der Vorinstanz findet ihre Bestätigung in der neueren Entwicklung des Falles. Mit Eingabe vom 4. Mai 2006 informierten die Beschwerdegegner über die damals laufenden Verhandlungen mit einer Mietinteressentin resp. die Möglichkeit einer künftigen Umnutzung der Liegenschaft als Schule. Das Resultat der entsprechenden Planungsbemühungen, welche offenbar auch von der Denkmalpflege und den Baubehörden mitgetragen werden, erschliesst sich anhand der Volumenstudie 1:500 vom 31. Januar 2006 des Architekturbüros D GmbH (bg.