Mit dem Entscheid des Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartementes vom 29. Juli 2002 wurde das Hotelgebäude als Gesamtbauwerk in seinem originalen Kernbestand unter Denkmalschutz gestellt. Gemäss den Aussagen des Vertreters des kantonalen Amtes für Denkmalpflege und Archäologie anlässlich des Augenscheines im vorinstanzlichen Verfahren soll ein massvoller Umbau der Baute, unter der Voraussetzung der guten Gestaltung, dennoch möglich sein. Allfällige Anbauten müssten jedoch niedriger sein als der Hauptkubus. Die bestehenden Anbauten könnten abgerissen und in erweitertem Umfang neu aufgebaut werden, sofern ein gutes Projekt vorliege.