| | Entscheid: | Mit Entscheid vom 29. Juli 2002 stellte das damalige Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement des Kantons Luzern (heute: Justiz- und Sicherheitsdepartement) das Hotel A als Gesamtbauwerk mit seinem originalen Kernbestand unter Denkmalschutz. In der Folge sprach die Schätzungskommission des Kantons Luzern den Eigentümern des betreffenden Grundstückes eine Entschädigung aus materieller Enteignung in der Höhe von Fr. 825'879.30 nebst Zins zu 5 % seit Datum des Entschädigungsantrages sowie eine Entschädigung zufolge nutzlos gewordener Planungsaufwendungen in der Höhe von Fr. 16'140.-- zu. Gegen diesen Entscheid führte der Staat Luzern Verwaltungsgerichtsbeschwerde.