Die im Vorfeld versandten Einladungen vom 1., 10. und 16. September 2003 wiesen in dieser Hinsicht trotz des verwendeten Titels ("Weiterbeschäftigung") und der Bezugnahme auf die sich stellenden "grundsätzlicheren Fragen" einen zu unbestimmten Inhalt auf. Damit war am besagten Gespräch - nach der daselbst erfolgenden erstmaligen Konfrontation mit dem Antrag der Spitalleitung - eine wirksame Wahrnehmung des Gehörsrechts im Sinne der vorstehenden Erwägungen nicht gewährleistet.