Die Vorwegnahme des Entscheides werde ferner belegt durch die kurzen Fristen, mit denen er unter Druck gesetzt worden sei. Dass eine beantragte Fristerstreckung um die Hälfte gekürzt und eine weitere Erstreckung versagt worden sei, zeige deutlich, dass der Entscheid bereits festgestanden habe und spätestens an der letzten Regierungsratssitzung des Jahres verabschiedet werden sollte. So sei die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers mit Telefax vom 17. Dezember 2003 aufgefordert worden, sich zu einer Aktennotiz über ein Telefongespräch mit der Spitalleitung bis "morgen Mittag" zu äussern, wobei die Aufforderung anderntags auf postalischem Weg ergangen sei.