Das zweite Gespräch mündete letztlich gar in die Aufforderung aus, der Beschwerdeführer habe einen Stellenbeschrieb in eigenen Belangen und einen Vorschlag zur Verbesserung der (...) Zuweisungen zu erarbeiten. Ferner wurde daran erinnert, dass er für die ordnungsgemässe Arbeitserledigung seines Sekretariats verantwortlich zeichne. cc) Damit entsteht der Eindruck, man habe den Beschwerdeführer gewähren lassen, zuweilen das Gespräch mit ihm gesucht, ihn aber nicht mit verbindlichen Forderungen konfrontiert und ihm auch nie die denkbaren Konsequenzen aufgezeigt. Dass es die Möglichkeit solcher Konsequenzen bereits unter dem alten Personalgesetz gegeben hätte, lässt sich nicht bestreiten.