Dass letztere in diesem Sinne aktiv geworden wäre, ist ebenfalls nicht erstellt. An den beiden Besprechungen vom 24. Oktober und 20. Dezember 2000 erging zwar wiederum deutliche Kritik am Beschwerdeführer, und das sich abzeichnende Zerwürfnis zwischen den Beteiligten schlug sich auch im Protokoll nieder. Obwohl verschiedene Versäumnisse und Pendenzen des Beschwerdeführers festgehalten wurden, hat man ihn jedoch wiederum nicht mit klaren Direktiven konfrontiert. Das zweite Gespräch mündete letztlich gar in die Aufforderung aus, der Beschwerdeführer habe einen Stellenbeschrieb in eigenen Belangen und einen Vorschlag zur Verbesserung der (...) Zuweisungen zu erarbeiten.