Die betreffende Verwarnung anlässlich der Wiederwahl trat anstelle der ursprünglich beabsichtigten Rückversetzung in das Probeverhältnis. Die Gründe für die Haltung des Regierungsrates sind nicht abschliessend ersichtlich und können nicht allein mit den angeführten rechtlichen Bedenken erklärt werden. Aufgrund dieses Entschlusses, eine mildere Massnahme zu ergreifen, war dem Beschwerdeführer bedeutet worden, dass sein Verhalten und seine Leistung auch inskünftig genauer Beobachtung unterzogen würden. Zugleich erhielt er mit der Wiederwahl indes wiederum einen Vertrauensbeweis und die Bekundung, dass eine Trennung von ihm im Moment nicht zur Diskussion stand.