Für die Folgezeit gab es von Seiten des GSD - aus welchen Gründen auch immer - offenbar bis zu der Einladung des Departementsvorstehers vom 1. September 2003 keinerlei Reaktion mehr. Davon abgesehen mag es Gespräche zwischen der Spitalleitung und dem Beschwerdeführer gegeben haben, wovon nach Lage der Akten freilich allein diejenigen vom 24. Oktober 2000 und vom 20. Dezember desselben Jahres bescheinigt sind. b) Was die am 19. März 1999 ausgesprochene Verwarnung angeht, soll sie nicht bereits deshalb unbeachtlich sein, weil eine solche Massnahme im damals geltenden alten Personalgesetz vom 13. September 1988 nicht ausdrücklich enthalten gewesen war.