Desgleichen der Antrag der Spitalleitung vom 17. September 2003 auf Beendigung des Chefarztverhältnisses. Zum andern zeigt die Aktenlage, dass der Beschwerdeführer zwar verschiedentlich Interventionen des zuständigen Departements veranlasst hatte, die sich indes auf die Zeit bis zur Wiederwahl und der damit verbundenen Verwarnung vom 19. März 1999 beschränkten. Für die Folgezeit gab es von Seiten des GSD - aus welchen Gründen auch immer - offenbar bis zu der Einladung des Departementsvorstehers vom 1. September 2003 keinerlei Reaktion mehr.