Zum einen eine erhebliche Entfremdung zwischen dem Beschwerdeführer einerseits und der Spitalleitung sowie - wenigstens zuletzt - dem überwiegenden Teil der Chefarztkollegen andererseits, die eigentlich für sich spricht. Insofern sei exemplarisch auf die Solidaritätserklärung der Kaderärzte vom 1. September 2003 verwiesen, die durch eine Chefärztin, zwei Chefärzte und einen Co-Chefarzt unterzeichnet wurde und die Ablösung des Beschwerdeführers in seiner Funktion als Chefarzt empfahl. Desgleichen der Antrag der Spitalleitung vom 17. September 2003 auf Beendigung des Chefarztverhältnisses.