| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A war seit Mitte 1989 als Chefarzt für den Kanton Luzern tätig. Ende 1998 eröffnete ihm das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD), dass er sich wegen Problemen in der internen Zusammenarbeit und im Umgang mit Patienten sowie wegen seiner wenig kooperativen Haltung beim Projekt der Spitalreorganisation in der laufenden Amtsperiode nicht bewährt habe. Trotzdem wurde A im März 1999 unter dem Titel "Wiederwahl für die Amtsdauer 1999/2003 verbunden mit einer Verwarnung" erneut als Chefarzt gewählt.