Die zitierte Bestimmung hat folgenden Wortlaut: "Die Zone für öffentliche Zwecke ist für vorhandene und künftige öffentliche Bauten und Anlagen bestimmt, für die ein voraussehbares Bedürfnis besteht." Der Zweck der hier interessierenden "Zone 4" lautet wie folgt: "Alters- und Pflegeheim, Alters- und Personalwohnungen, Erholungsanlagen". Es ist davon auszugehen, dass zumindest im Zeitpunkt der Zuordnung des Baustandortes zur Zone für öffentliche Zwecke das "voraussehbare Bedürfnis" für die Schaffung von Raum für die Realisierung von Alterswohnungen bejaht worden war, andernfalls hätte eine solche Zonenzuweisung in rechtmässiger Weise zum damaligen Zeitpunkt nicht erfolgen dürfen.