Anzumerken ist weiter, dass auch das Angebot an Einstellflächen für Fahrzeuge nichts Abweichendes vermuten lässt. Nach dem Gesagten steht im Sinne eines Zwischenergebnisses fest, dass in zonenkonformer Weise hier in der Tat "Alterswohnungen" realisiert werden sollen. Ferner ist daran zu erinnern, dass die Umsetzung dieses besonderen Zonenzwecks als Aufgabe wahrgenommen werden kann, die anerkanntermassen als im "öffentlichen Interesse" liegend verstanden werden muss, zumal die Stiftung mit der Realisierung von "Alterswohnungen" das Bauprogramm anpackt, welches der kommunale Planungsträger ausdrücklich als im öffentlichen Interesse liegend verstehen durfte.