Auch wenn die Erhaltung dieses eingeschränkten Zugangs nur schwerlich zu kontrollieren sein mag, darf nicht übersehen werden, dass sich Standortbedürfnisse in Bezug auf Wohnraum im Kontext zur Altersbetreuung gewandelt haben, was hinsichtlich der Standortwahl eine gewisse Flexibilität zulässt. Unerlässlich ist indessen die bereits erwähnte Notwendigkeit, für eine ausschliessliche Nutzung der betreffenden Wohnungen durch betagte Menschen bestmöglich zu sorgen (Gsponer, a.a.O., S. 81).