O., S. 570; Gsponer, Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, Diss. Zürich, Zürich 1999, S. 51). Im vorliegenden Fall dreht sich die Streitsache um Bauabsichten in der Gemeinde Z und zwar auf einem Baustandort in der Zone für öffentliche Zwecke, die u.a. ausdrücklich für die Realisierung von so genannten "Alterswohnungen" vorgesehen ist.