Gauch, Zur Nichtigkeit eines verfrüht abgeschlossenen Beschaffungsvertrages, in: BR 1998 S. 119 f.). In einem neueren Aufsatz lehnt Gauch immer noch die Folge der Vertragsnichtigkeit eines verfrüht abgeschlossenen Vertrages bei fehlerhaftem Zuschlag ab. Seiner Ansicht nach muss sich aber die Vergaberechtswidrigkeit des verfrühten Abschlusses auf die Gültigkeit des Beschaffungsvertrages auswirken, wenn das verletzte Abschlussverbot seinen Zweck erfüllen soll.