Auf neuer Zeile folgte der Zusatz, dass eine dauernde Arbeitsunfähigkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestätigt werden könne. Diese Aussagen quittierte Dr. C dem Personalamt auf gleichem Wege mit einem knappen "Stimmen exakt" (Bel. 1 des Personalamtes). Unter Einbezug des hier schwerer zu gewichtenden zweiten vertrauensärztlichen Berichts vom 15. April 2003 besteht Grund zur Annahme, dass sich der Arzt bei seiner Aussage zur dauernden Arbeitsunfähigkeit nicht auf die bisherige Tätigkeit beschränkte, sondern anderweitige Tätigkeitsfelder mit einbezog, die ja mit der Beschwerdeführerin konkret erörtert wurden.