Wie bereits oben dargelegt, beging der Beschwerdeführer verschiedene Straftaten. 1993 verbüsste er eine viermonatige Gefängnisstrafe, der er sich zuvor durch Flucht zu entziehen versucht hatte. Vor dem Strafvollzug hatte er seit seiner Einreise in die Schweiz im Jahre 1982 bei drei verschiedenen Unternehmen insgesamt während gut 60 Monaten gearbeitet. Er war aber mehrheitlich arbeitslos, wurde sporadisch von der Caritas unterstützt und kam den Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seiner Frau und seinen Kindern aus erster Ehe nicht nach.