So räumt sie selbst ein, dass sich ein Vorgesetzter offenbar im "Umgangston nicht immer vorbildlich und nicht der Spitalcharta konform" verhalten habe. Auch werden die vom Beschwerdeführer behaupteten abfälligen Äusserungen über seinen Namen nicht grundsätzlich bestritten (Stellungnahme vom 9.12.2003, 1.3, S. 2); es wird lediglich festgehalten, dass diese Bemerkungen nicht rassistisch gefärbt seien. Diese verschiedenen - unbestrittenen - Vorfälle betrachtete der Beschwerdeführer als Mobbing, und er führte diesbezüglich auch diverse Gespräche.