Unter dem Titel Rechtsschutz enthält § 69 des PG die gesetzliche Grundlage für die Schlichtungsstelle. Im Rahmen der Teilrevision des Personalgesetzes von 1997 wurde diese Einrichtung geschaffen und mit der Erneuerung des Personalgesetzes vom 26. Juni 2001 auf Gesetzesstufe verankert (vgl. Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 72 zum Entwurf eines neuen Gesetzes über das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis [Personalgesetz] vom 19.9.2000, S. 3 und 18).