Bereits kurz darauf wurde ich vom dortigen Gruppenleiter aufs gröbste beleidigt. Es folgten weitere verbale Attacken, Sticheleien, ständige destruktive Kritiken, Beschimpfungen, Druck diverse Zielvereinbarungen zu unterschreiben, Ausgrenzungen et cetera. Schliesslich die Ankündigung; nach der Totalreinigung der (...), mich zu entlassen. (Siehe Briefe) Zehn Gespräche mit (...) (nicht weisungsberechtigt) und dreien mit (...) haben leider keine nachhaltige Besserung gebracht. Im Gegenteil nehmen diese Aggressionen in letzter Zeit in kürzeren Abständen wieder zu." 6.- a) Unter dem Titel Rechtsschutz enthält § 69 des PG die gesetzliche Grundlage für die Schlichtungsstelle.