Wenn sie Beratung in Anspruch nehmen, eine Beschwerde einreichen oder als Zeuge oder Zeugin aussagen, dürfen ihnen keine beruflichen Nachteile daraus entstehen." Als eine der verschiedenen Handlungsmöglichkeiten, Konflikte am Arbeitsplatz verantwortungsvoll zu lösen wird als vierter Schritt die Schlichtungsstelle erwähnt (S. 39). Dasselbe ist auch den oben erwähnten Merkblättern zu entnehmen.