Im Personalhandbuch (Dezember 2003, abrufbar unter www.personalamt-lu.ch) des Kantons Luzern wird im Kapitel Personalmanagement eine Vorgehensweise im Falle von Mobbing aufgezeigt (vgl. Ziff. 05.14: Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz). Unter dem Titel "Handlungsschritte in Fällen von Mobbing und sexueller Belästigung" (vgl. Ziff. 05.14.3, S. 38) wird einleitend Folgendes festgehalten: "Mitarbeitende, die von Mobbing oder sexueller Belästigung betroffen sind, haben das Recht, sich zu wehren. Wenn sie Beratung in Anspruch nehmen, eine Beschwerde einreichen oder als Zeuge oder Zeugin aussagen, dürfen ihnen keine beruflichen Nachteile daraus entstehen."