Die Summe aller belastenden Handlungen über einen längeren Zeitraum machen das Mobbing aus. Dieses wird mitunter auch als psychische Belästigung bezeichnet (Merkblatt des Personalamts des Kantons Luzern, Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Wichtige Informationen, S. 4, abrufbar unter www.personalamt-lu.ch; vgl. ferner: Geiser, Rechtsfragen der sexuellen Belästigung und des Mobbings, in: ZBJV 2001 S. 431; Rehbinder/Krausz, Psychoterror am Arbeitsplatz, in: ArbR 1996 S. 16). c) Im Personalhandbuch (Dezember 2003, abrufbar unter www.personalamt-lu.ch) des Kantons Luzern wird im Kapitel Personalmanagement eine Vorgehensweise im Falle von Mobbing aufgezeigt (vgl. Ziff.