) Gruppenleiter (...) und mich als (...) schwerste Vorwürfe bezüglich unserer Personalführung. Er wirft uns schwerstes Mobbing, gröbste Beleidigungen und Beschimpfungen vor. Gemachte unwahre Anschuldigungen kommen einer Verleumdung gegen (...) und mich als (...) gleich. Aus diesem Grund ist das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört und eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich. Wir stellen den Antrag, das Dienstverhältnis von (...) per 31. Januar 2004 aufzulösen." Auch in der Stellungnahme des Personaldienstes wird der ursächliche Zusammenhang zwischen der Einleitung des Schlichtungsverfahrens mit der Kündigung nicht bestritten, sondern im Gegenteil nochmals hervorgehoben.