Anlässlich der Schlichtungsverhandlung habe der Beschwerdeführer selber gesagt, dass er mit seinen Vorgesetzten nicht mehr weiter zusammenarbeiten könne. Damit wäre die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mangels Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit auch aus seiner Sicht unausweichlich gewesen. Nach dem ergebnislosen Verlauf der Schlichtungsverhandlung vom 12. September 2003 habe auch der Personaldienst eine weitere Zusammenarbeit als nicht mehr erstrebenswert, ja gar als unmöglich erachtet. Man habe die Wiederholung längst ausgeräumt geglaubter Rassismus- und Mobbingvorwürfe als geradezu böswillig und als Bruch der Loyalität zu den Vorgesetzten empfunden.