Gemäss unserem Schreiben vom 1. Oktober 2003 hatten Sie Gelegenheit, bis spätestens am 10. Oktober 2003 dazu Stellung zu nehmen (ein sogenanntes rechtliches Gehör). Da bis heute weder eine schriftliche noch eine mündliche Stellungnahme eingegangen ist, teile ich Ihnen mit, dass Ihr Angestelltenverhältnis auf den 31. Januar 2004 beendet wird." Damit enthält der Entscheid keine ausreichende Begründung. Zu beachten ist indes der Verweis auf das Schreiben vom 1. Oktober 2003.