Die Spitaldirektion des Kantonsspitals Luzern wählte A (geb. xxxx) am 11. Mai 2000 zum Betriebsangestellten im Probeverhältnis, das vom 1. Juni 2000 bis zum 31. Mai 2001 dauern sollte. In der Folge verlängerte die Direktion das Probeverhältnis mit Verfügungen vom 20. Februar 2001 und 10. September 2001 um jeweils ein halbes Jahr. Schliesslich überführte sie es mit Wahlakt vom 29. April 2002 auf den 1. Juni 2002 in ein festes Dienstverhältnis. Nach verschiedenen internen Gesprächen wandte sich A mit Schreiben vom 7. Juli 2003 an die Schlichtungsstelle für Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen des Kantons Luzern. Im Wesentlichen machte er geltend, gemobbt zu werden.