Regelung von Schattenwurf und Lichtentzug bei der Baubewilligung für ein Hochhaus. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 2.- a) Bei der Baubewilligung handelt es sich rechtlich um eine Polizeibewilligung, mit der festgestellt wird, dass dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf Erteilung der Baubewilligung (BGE 116 I b 53; Hänni, Planungs-, Bau- und besonderes Umweltschutzrecht, 4. Aufl., Bern 2002, S. 306 f.).