Das Schrifttum steht einer Angebotsbereinigung eher skeptisch bis ablehnend gegenüber: Nach dem Eingabetermin seien die Angebote nicht mehr veränderbar, die Korrektur von Rechnungsfehlern allenfalls vorbehalten. Eine Bereinigung erwecke "einiges Unbehagen, umso mehr als diese Phase des Vergabeverfahrens nicht transparent ist". Grundsätzlich sei eine "Bereinigung" der Angebote nur denkbar als vertiefte Prüfung, im Rahmen welcher technische und rechnerische Überlegungen gestattet seien, um die objektive Vergleichbarkeit der eingegangenen Offerten herzustellen. Dies dürfe aber nicht zu einer Änderung der Angebote führen;