1992, 4265 Rz. 24). In BGE 130 II 113 ff. befasste sich das Bundesgericht mit der Rechtsnatur des abgeleiteten Anspruchs des Familienangehörigen eines "Gemeinschaftsarbeitnehmers", bei diesem im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Anhang I FZA "Wohnung zu nehmen". Es setzte sich eingehend mit dem Urteil Diatta auseinander. Es berücksichtigte weitere Entscheide des EuGH, insbesondere auch das Urteil Singh, und wandte die nach dem 21. Juni 1999 ergangene Rechtsprechung des EuGH an, obwohl dies nach Art. 16 Abs. 2 FZA nicht zwingend geboten gewesen wäre.