Zum anderen kann sich die Berufung auf diese Bestimmung im Falle einer Trennung der Ehegatten als rechtsmissbräuchlich erweisen. In dieser Hinsicht sind die durch die Rechtsprechung ausgearbeiteten Kriterien zu Art. 7 Abs. 1 ANAG sinngemäss anzuwenden. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 1.- a) Der Beschwerdeführer beruft sich als Ehegatte einer Britin auf das am 1. Juni 2002 in Kraft getretene Freizügigkeitsabkommen (FZA).