| Instanz: | Verwaltungsgericht | |---|---| | Abteilung: | Verwaltungsrechtliche Abteilung | | Rechtsgebiet: | Ausländerrecht | | Entscheiddatum: | 30.08.2004 | | Fallnummer: | V 03 237 | | LGVE: | 2004 II Nr. 1 | | Leitsatz: | Art. 3 Anhang I FZA; Art. 7 Abs. 1 ANAG. Die mit einem Gemeinschaftsarbeitnehmer verheirateten Ausländer geniessen im Prinzip während der ganzen formellen Dauer der Ehe ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Dieses gilt aber nicht absolut. Zum einen schützt Art. 3 Anhang I FZA Scheinehen nicht. Zum anderen kann sich die Berufung auf diese Bestimmung im Falle einer Trennung der Ehegatten als rechtsmissbräuchlich erweisen.