Ein solches Verfahren wäre aufwändig und - aller Voraussicht nach - langwierig. Bei einer langwierigen zivilprozessualen Auseinandersetzung - allenfalls über mehrere Instanzen hinweg - mit ungewissem Ausgang ist nicht einzusehen, worin im gegenwärtigen Zeitpunkt der konkrete Nutzen an der Behandlung des Baugesuchs bestehen könnte. Mithin durfte die Vorinstanz das Rechtsschutzinteresse an der materiellen Beurteilung des Projektes - ohne Rechtsverletzung - als dahingefallen ansehen. e) An diesem Ergebnis ändern die wiederholt in die selbe Richtung zielenden Einwände der Beschwerdeführerin nichts.