Hier wie dort habe der Eigentümer des Baustandortes den Mietvertrag mit der Mobilfunkbetreiberin durch Kündigung aufgelöst und daraufhin seine Zustimmung zum Baugesuch widerrufen. Bei dieser Ausgangslage habe die Baubewilligungsbehörde das Verfahren abschliessen dürfen. Die Beschwerdeführerin argumentiere zu Unrecht mit einer drohenden Schadenersatzforderung, welche den Eigentümer doch noch umstimmen könnte. Dabei verkenne sie, dass es Aufgabe des Richters sei, Kräfte- und Machtverhältnisse in einem Rechtsverhältnis zu klären. Die Beschwerdeführerin spreche der Vorinstanz zu Unrecht die Befugnis ab, zivilrechtliche Überlegungen anzustellen.