Immerhin: Ganz grob gerechnet führten diese Teuerungsanpassungen zu Erhöhungen des den Klägern zufliessenden Gesamtbetreffnisses um ca. 0,4 - 0,5 %, dies je per 2001 sowie 2003. Im gleichen Zeitraum wurden die Besoldungen der amtierenden Magistratspersonen und Staatsangestellten nach Massgabe des Luzerner Indexes in drei Schritten linear um 1,7 % (per 2001), 1,3 % (per 2002) und 0,4 % (per 2003) erhöht. Hierin liegt eine Ungleichbehandlung, die zumindest auf Anhieb nicht einleuchtet. dd) Die Einführung des so genannten Luzerner Indexes im Bereich der Staatspersonalsentlöhnung ist hiervor - ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen - eingehend erläutert worden (Erw. 5d/ee und 6c).