Analyse der Finanzierungsquellen für die AHV, Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 11/03, S. 30, abrufbar unter: http://www.bsv.admin.ch/aktuell/presse/petersinsel/d/11_03_eBericht.pdf). Dass damit allein die teuerungsbedingte Entwertung sowohl der AHV-Rente als auch - im gleichen Zuge - der MPO-Pension ausgeglichen wäre, ist nicht anzunehmen, wird auch nicht behauptet und bedarf keiner weiteren Begründung. Immerhin: Ganz grob gerechnet führten diese Teuerungsanpassungen zu Erhöhungen des den Klägern zufliessenden Gesamtbetreffnisses um ca. 0,4 - 0,5 %, dies je per 2001 sowie 2003.