Anpassungen der AHV-Renten fanden - wie gezeigt - per 1. Januar 2001 sowie 2003 statt, und zwar im Umfang von je rund 2,5 % des im Vorjahr ausgerichteten Rentenbetrages, was bezogen auf die Maximalrente monatlich Fr. 50.-- ausmachte. Diese Anpassungen im Zweijahresturnus geschahen nach dem so genannten Mischindex, der zu 50 % vom BIGA-Lohnindex und zu 50 % vom Landesindex der Konsumentenpreise festgesetzt wird (CHSS 2/2004 S. 80; Analyse der Finanzierungsquellen für die AHV, Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 11/03, S. 30, abrufbar unter: http://www.bsv.admin.ch/aktuell/presse/petersinsel/d/11_03_eBericht.pdf).