Dieses Vorgehen hat sich deshalb aufgedrängt, weil der Wortlaut verschiedene Deutungen zulässt und für das richtige Normverständnis nicht allein ausschlaggebend sein kann. Zudem war die Darstellung vergleichbarer Vorschriften in anderen Erlassen und ihrer Entwicklung geboten, weil in § 17 MPO darauf Bezug genommen wird. Bei dieser subjektiv-historischen Sicht soll es freilich nicht sein Bewenden haben. Zu ergründen ist vielmehr, welcher Gehalt der fraglichen Norm in der Gegenwart zukommt.