Folglich wurde im Ergebnis in der Pensionsordnung verankert, was ab 2000 von der Praxis vorgezeichnet worden war. Bereits hierin die Anerkennung von deren Rechtswidrigkeit oder ein zwingendes Indiz dafür zu erblicken, ginge indes zu weit. Vielmehr fragt sich, ob sich diese Praxis nicht bereits auf § 17 MPO stützen lässt. e) Die bisherigen Ausführungen haben der Entstehungsgeschichte der hier anzuwendenden Bestimmung weiten Raum eingeräumt. Dieses Vorgehen hat sich deshalb aufgedrängt, weil der Wortlaut verschiedene Deutungen zulässt und für das richtige Normverständnis nicht allein ausschlaggebend sein kann.