Zu dessen Änderung kam es (vorbehältlich der in Erw. 5 angesprochenen, aber hier nicht interessierenden Anpassung des 1. Absatzes vom 11. März 1991 [G 1991 124]) erst wieder am 31. März 2003. Damit erfolgte die Angleichung an die seit 2000 im Rahmen der Luzerner Pensionskasse in Kraft stehenden Regelung für das pensionierte Staatspersonal (vgl. Erw. 2d hiervor), mit der die Gleichstellung mit den aktiven Staatsbediensteten (vgl. Erw. 2e hiervor) aufgegeben worden war. Folglich wurde im Ergebnis in der Pensionsordnung verankert, was ab 2000 von der Praxis vorgezeichnet worden war.