Im Personalgesetz vom 13. September 1988 (§ 28 Abs. 5 aPG) war die Vorgabe des Indexes auch gar nicht mehr enthalten. Lediglich die dazu erlassene Besoldungsverordnung vom 11. Juli 1989 (§ 2 Abs. 1) sprach noch von "Anpassung aufgrund des Landesindexes" (vgl. Erw. 5d/dd). Diesem Umstand kann jedoch mit Blick auf die angesprochene Kompetenzzuweisung und der mit § 28 Abs. 5 aPG bereits auf Gesetzesstufe geschaffenen Flexibilität keine entscheidende Bedeutung beigemessen werden. d) Demgegenüber fand mit Blick auf die Leistungen der Pensionsordnung eine entsprechende Anpassung von § 17 MPO nicht statt. Zu dessen Änderung kam es (vorbehältlich der in Erw.