Die MPO-Revision vom 18. März 1975 führte in dieser Hinsicht nicht zu einem Paradigmawechsel. Neu war indes, dass in Abs. 2 die angemessene Berücksichtigung der AHV/IV-Leistungen und die sinngemässe Anwendung der Teuerungszulagenregelung der im Amt stehenden Amtsinhaber eingeführt wurden. Die Motive für ersteres sind in Erw. 2b wiedergegeben worden. Ausgehend davon kann nicht zweifelhaft sein, dass die Heraufsetzung der AHV/IV-Leistungen Anlass zur Kürzung der Teuerungszulagen geben konnte (vgl. die Botschaft in GR 1975 188). Ob diese Heraufsetzungen im Rahmen ausserordentlicher Rentenanpassungen oder auch nur teuerungsbedingt erfolgten, kann dabei nicht entscheidend sein.