ferner die Berechnung in bekl. Bel. 7). Immerhin sind jedoch die Besoldungen - im Unterschied zu den hier betroffenen Leistungen gemäss MPO sowie den Leistungen der Pensionskasse - selbst nach 2000 noch linear erhöht worden, nämlich um 1,7 % für das Jahr 2001, um 1,3 % für das Jahr 2002 sowie um 0,4 % für das Jahr 2003, letzteres nachdem der Grosse Rat mit Beschluss vom 28. Oktober 2002 die im Budget vorgesehenen Lohnmassnahmen um 1,0 % gekürzt hatte. Die minimalen einfachen AHV-Renten haben sich seit 1999 im Zweijahresturnus wie folgt verändert: per 1. Januar 2001 von Fr. 1'005.-- auf Fr. 1'030.-- und per 1. Januar 2003 auf Fr. 1'055.-- (vgl. bekl.