In der Praxis verhält es sich so, dass sowohl den amtierenden Magistratspersonen als auch dem Staatspersonal insgesamt seit Jahren kein voller Teuerungsausgleich gemäss Landesindex für die Konsumentenpreise mehr ausgerichtet worden ist. Die Besoldung richtet sich vielmehr nach einem so genannten Luzerner Index, der nach den Beschlüssen des Grossen Rates zu den Besoldungen und damit nach den finanziellen Möglichkeiten des Kantons ergeht (vgl. Schreiben des Finanzdirektors vom 18.3.2003, in bekl. Bel. 1; ferner die Berechnung in bekl.